ADN 2019 - Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

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ADN 2019 - Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen

Durch das Europäische Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) soll unter Einbeziehung der ADN-Empfehlungen ein rechtsverbindlicher Rahmen für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen eingeführt werden. Ziel des ADN ist die Verbesserung der Sicherheit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen, die damit gleichzeitig auch den Umweltschutz unterstützt. Zudem sollen die Beförderungsabläufe erleichtert und der internationale Handel gefördert werden.

Das Übereinkommen ADN mit der Anlage zum ADN enthält umfangreiche technische und betriebliche Vorschriften und gilt vertragsmäßig seit dem 28.02.2009 in den Ländern Bulgarien, Frankreich, Luxemburg, Republik Moldau, Niederlande, Österreich, Rumänien, Russische Föderation, Ungarn und Deutschland.

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